Hiermit wird bekanntgegeben, dass der König allen Mietern von Marktständen oder/und Gewerbe-Grundstücken die Monatsmiete für den kommenden Monat erlässt. Wer also zur Zeit einen Stand oder Gewerbe-Grundstück inne hat, der muss für den anbrechenden Monat April keine Miete bezahlen. Dies erfolgt da die grösste Zeit des letzten Monats ungenutzt verstreichen musste.
Wer beabsichtigt neu ein Gewerbe-Grundstück oder Marktstand zu mieten muss die übliche Einrichtungsgebühr in Höhe einer Monatsmiete entrichten.