Per sofort wurde ein erster Artikel des Strafrechtes eingeführt. Er befasst sich mit den Regeln der Anklageerhebung und wird möglicherweise noch weiter ergänzt. Der Gesetzestext lautet:
Abschnitt 6: Strafrecht
Art. 25: Anklageerhebung
§ 1: Jeder Einwohner des Königreiches hat das Recht Anklage zu erheben, wenn ihm Unrecht getan wurde.
§ 2: Anklagen sind in schriftlicher Form im Forum zu hinterlegen.
§ 3: --
§ 4: Bei vorgerichtlicher Revision der Anklage durch den Kläger, ist der Inhalt der Anklageschrift nichtig und der Beschuldigte hat unbestraft zu bleiben.