Es folgen alle Informationen zur weltlichen Rechtsprechung durch einen Richter, einen Bürgermeister oder einen der Fürsten
Anklageerhebung
Es kommt zu einem Prozess, wenn durch die klagende Person hier in diesem Forumsbereich ein neues Thema mit einer förmlichen Anklage darin veröffentlicht wird. Die Anklageschrift muss eine aussagekräftige Schilderung über den Tathergang enthalten, es muss daraus ersichtlich sein Was genau dem/den Beklagten vorgeworfen wird und Wer beschuldigt wird. Jegliches eventuell vorhandenes Beweismaterial ist dieser Anklageschrift beizulegen. In der Folge wird ein Richter oder Bürgermeister einen Vorbescheid als Antwort in dem Anklage-Thema veröffentlichen, in welchem angegeben ist ob der betreffende Fall nach der Gesetzeslage verhandelt werden kann, oder nicht. In diesem Vorbescheid kann der verhandelnde Richter oder Bürgermeister bei Bedarf erste Fragen stellen, welche zur Einschätzung der Klage von Wichtigkeit sind. Diese Fragen sind gegebenenfalls direkt als Antwort im Anklage-Thema zu beantworten. Wenn die rechtlichen Begebenheiten erfüllt sind wird der verhandelnde Richter oder Bürgermeister den Prozess durchführen.
Der Prozess
Der Prozess besteht darin, dass der verhandelnde Richter oder Bürgermeister die vorhandenen Beweismittel, Aussagen und Schilderungen beurteilt. Um zu einem Urteil zu gelangen wird er in den meisten Fällen beteiligte anhören und befragen. Diese Befragungen werden durch den verhandelnden Richter oder Bürgermeister per privater Forumsnachrichten getätigt. Wer in einer Prozess-Angelegenheit befragt wird untersteht der vollständigen Wahrheitspflicht. Wer erwiesenermassen lügt oder die Antwort verweigert, den erwartet ein Inquisitionsprozess. Wenn der verhandelnde Richter oder Bürgermeister alle notwendigen Informationen zusammengetragen hat, wird er ein abschliessendes und verbindliches Urteil fällen. In diesem Urteil wird begründet festgehalten wie über den Beklagten befunden wurde, welche Strafe verhängt wird und wie diese durchzuführen ist, wer die Gerichtskosten zu tragen hat. Missachtung und absichtliche Erschwerung des Prozesses durch den Kläger oder den Beklagten werden bei der Urteils- und Strafmassfindung berücksichtigt.
Das Urteil
Das Urteil schildert den genauen Entscheid des verhandelnden Richters oder Bürgermeisters und begründet dieses. Es wird erklärt was genau das Urteil beinhaltet und wie dieses Urteil durchgeführt wird. Das gefällte Urteil ist verbindlich und muss umgesetzt werden. Eine Revision des Urteils ist einzig durch einen Fürsten möglich im Falle grober Fehler im Prozessablauf. In jedem Urteil wird ausserdem geklärt, wer für die entstandenen Gerichtskosten aufzukommen hat, der Kläger oder der Beklagte. Im Falle einer Verurteilung des Beklagten werden die Gerichtskosten in den meisten Fällen dem Verurteilten auferlegt, bei einem Freispruch trägt der Kläger die Gerichtskosten. Wer den Beschlüssen in einem Urteil nicht folge leistet riskiert eine längere Bann-Strafe.
Anmerkungen
-- In einem Anklage-Thema äussert sich nur der Kläger und der Beklagte selbst, sowie verhandelnde Richter. Jedwede Einmischungen von Unbeteiligten sind untersagt!
-- Die Durchführung eines Prozesses kann je nach Sachlage eine Weile in Anspruch nehmen, da die Anklagepunkte genau untersucht werden.