Hiermit sey verkündt', dass, an diesem ehrwürdigen Tage, ein neuer Artikel in die Magna Charta eingefüget ward. Mit diesen neuen Paragraphen wird auf aktuelle Vorkomnisse reagiert, in der Hoffnung dass durch die Neuerungen bessere Klarheit in religiösen Belangen geschaffen wird.
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Art. 9: Glauben
§ 1Jeder Bewohner des Königreiches ist frei in Glauben und Weltanschauung.
§ 2Im gesamten Königreiche gelten die Glaubensgrundsätze der Lehre der vier Götterdrachen als Staatsreligion.
§ 3Jegliche Zurschaustellung real existierender Religionen ist verboten.