Es sey hiermit verkündet, dass mit Einführung der Charta neue Landwirtschafts-Gesetze in Kraft getreten sind. Das Folgende stützt sich auf Abschnitt 4: Bau- & Grundstücksrecht:
Gemäss Artikel 16 §§ 1, 2 ist das Betreiben jeglicher Landwirtschaft (Anbau und Tierhaltung) nur noch auf speziell dafür ausgewiesenem, mietbarem Pacht-Land gestattet! Jeglicher Anbau von Pflanzen und jegliche Haltung von Tieren auf Wohn-Grundstücken (Alle Arten von Wohn-Grundstücken) ist verboten. Ebenso ist dies verboten auf städtischem und ländlichem Gewerbe. Landwirtschaft darf also nur noch auf Pacht-Land und auf besonderen fürstlich-bewilligten Höfen betrieben werden.
Die betreffenden Gesetze sind bereits in Kraft, doch wir räumen ab jetzt eine einwöchige Frist ein, während derer jeder die Möglichkeit hat, allfällige Farmen und Viehgehege bei sich zu Hause zu entfernen. Bis und mit den 31. Mai müssen alle Landwirtschaftlichen Einrichtungen in allen Spielerhäusern entfernt werden! Nach dieser Frist werden die Stadtschreiber beginnen weiterhin bestehende illegale landwirtschaftliche Einrichtungen in Spielerhäusern zu entfernen. Wer weiterhin illegale Landwirtschaft betreibt dem droht Verlust des Kellers und/oder Geldbusse, im Wiederholungsfall Verlust des betroffenen Grundstückes. Bitte entfernt also eure Landwirtschaft termingerecht, danke.
Nahrung und alle anderen landwirtschaftlichen Güter können auf dem Markt erstanden werden. Die Preise für Nahrung sind gering und für jeden erschwinglich. Die OhC betreibt in jedem der drei stadtnahen Dörfer Ostwald, Klosterdorf und Burgthal eine kleine Zweigstelle mit Lebensmittel-Verkauf für den Grundbedarf. Die grösste Auswahl findet ihr aber natürlich auf dem städtischen Markt im Hauptgebäude der OhC.
Seht diese Massnahme bitte nicht als Gemeinheit, wir sind überzeugt, dass dies im Sinne einer realistischeren und spannenderen Wirtschaft geschieht und somit für jeden von uns von Vorteil ist. Die bisherigen Pächter von Pachtland sollten sich überlegen, ob sie nicht min einen Untermieter auf ihrem Land aufnehmen würden, sofern grosses Interesse besteht. Wir empfehlen generell, dass sich mehrere vertraute Mitspieler zusammenschliessen um gemeinsam ein Pacht-Land zu bewirtschaften. Diese Länder sind ziemlich gross und bieten mühelos Platz für den Anbau von mehreren Personen. Weitere Pacht-Länder werden mit der Zeit natürlich auch entstehen.
Ähm ich weiss nicht ab wann ich wieder on kommen kann da meine Grafikkarte kaputt ist
aber ich habe einen Anbau mit Ertrag von 24 Weizen in meinem Haus.
Wir erinnern daran, dass spätestens morgen sämtliche Landwirtschaft aus allen Wohnhäusern verschwunden sein muss. Dorf-Hütten in welchen morgen noch Kellerfarmen aufweisen verlieren ihre Kellerrechte.
Nahrung gibt es günstig auf dem Markt und (demnächst) an jedem Dorf-Platz zu kaufen.
Zum Zwecke die Angelegenheiten der Haustiere zu regeln wurden per sofort zwei neue Artikel eingeführt:
Art. 12a: Kleine Haustiere
§ 1: Als kleine Haustiere gelten Hunde/Wölfe, Katzen.
§ 2: Eisengolems gelten ebenfalls als Haustiere, diese unterliegen aber gesonderten Bestimmungen, siehe Art. 12b
§ 3: Haustiere unterliegen nicht den gesetzlichen Bestimmungen zu Landwirtschaft.
§ 4: Gehaltene Haustiere gehören zum persönlichen Besitz des haltenden Bewohners.
§ 5: Jeder Bewohner des Königreiches darf maximal drei Haustiere besitzen.
Art. 12b: Grosse Haustiere
§ 1: Als grosse Haustiere gelten Eisen-Golems
§ 2: Das Halten von grossen Haustieren ist nur mit besonderer Genehmigung gestattet.
§ 3: Grosse Haustiere müssen so gehalten werden, dass sie nicht entfliehen können.
Um weiteren Fragen bezüglich Eisen-Golems vorzubeugen: Genehmigungen solche zu halten werden nur an Bewohner von Burgen oder anderen besonderen Gebäuden des Königreiches erteilt. Das Halten von Eisen-Golems in Dorf-Hütten, Stadt-Häusern und Landsitzen wird nicht gestattet. Gruss Ranulf