Ich halte das für mehr als sinnlos, es gibt die: Ranulfingische garde, Die Repugnarische Garde und die Volksmiliz Wasserraus. Diese kümmern sich auch um das nähere Umland, somit ist ganz MedivalCraft geschützt. Wo bei sepbst das Grenzen unterliegt, denn echte Gardisten standen ja 8 Stunden oder so An der selben stelle wache, das ist hier natürlich NICHT möglich. Dann noch halbzeit zu arbeiten schwächt den sinn noch mehr. Ausserdem sagst du das diese Alt. Miliz für die entlegenen Regionen zuständig ist. Im nächsten Satz kommt dann das sie sich somit um den Abbau und schutz der Dörfer kümmert. Die Dörfer sind alle in direkter nähe zu Ranulfingen.
P.s. Es gibt nebenbei noch in jedem Dorf leute die hilfsbereit sind und vergehen melden, auch ohne Gardist zu sein. Eine extra Kontrol gruppe lohnt sich deshalb, meiner meinung nach noch nicht. Wenn Ranulf das wirklich genehmigt hat, würde mich das Wundern.
Nun, es ist zu sagen, dass Firstraver für eine solche "Firmen"-Gründung keine Genehmigung braucht. Jeder darf Firmen gründen und jeder darf Mitarbeiter einer Firma werden. Ob Sinnhaft, oder eben nicht sey zu diesem Zeitpunkte mal noch dahingestellt.
Wenn es Firstraver gelingt damit Geld zu verdienen (Das ist ja der Sinn einer Firma), dann beglückwünsche ich ihn dazu. Wenn nicht, dann sehe ich eure oberen Beiträge bestätigt, nicht mehr und aber eben auch nicht weniger.
Miran zum Gruße, FYUSHEN219
------------------------------------------------------------ Gute Grammatik ist kein Verstoß gegen die Regeln! ------------------------------------------------------------
Wie Fürst Fyushen richtig sagte, es ist grundsätzlich jedem Mitspieler gestattet Firmen und Betriebe zu gründen. Ich bin der festen Meinung, dass eine weitere Organisation mit Schutz- und Überwachungsaufgaben zurzeit absolut unnötig ist. Beppos Worte in dieser Sache widerspiegeln auch unsere Meinung sehr gut.
Solange sich diese Firma in friedlicher Weise um Aufsichtsfunktionen kümmert sehe ich keine gesetzlichen Probleme. Sollte die Organisation sich bewaffnen und Gewalt ausüben wollen, so hat sie gemäss Reichsrecht Art. 42 Magna Charta als bewaffneter Verband zu gelten und gelangt somit automatisch unter die Botmässigkeit der ihr übergeordneten Reichsstadt.
§ 2: Zur Verwaltung der bewaffneten Verbände soll eine königliche Institution (Art. 36) geschaffen werden.
Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn du FirstRaver in organisierter Weise Waffen und Befehle zur Nutzung der Waffen ausgeben willst, so darf dies nur mit ausdrücklicher Genehmigung und unter Aufsicht durch den Bürgermeister von Ranulfingen erfolgen. Solange du bei deiner Tätigkeit ohne Bewaffnung deiner Mitspieler auskommst und du dich wirklich nur um Kontrollgänge kümmerst, so haben wir nichts gegen deine Firma einzuwenden.