Das wichtigste neue Feature ist die Einführung von Pferden ins Spiel. Diese Viecher werden künftig eine nicht unbedeutende Rolle spielen, da man sich damit sehr schnell fortbewegen und zusätzliche Items mitführen kann. In unserem Rollenspiel sollen die Pferde eine ähnliche Funktion übernehmen, wie sie das auch im "Mittelalter" taten: Das Pferd ist ein enorm teueres Statussymbol, welches zu reiten der Elite vorbehalten ist sei es durch Gesetz oder Höhe des Kaufpreises.
Damit nicht unkontrolliert Unmengen von Pferden gezüchtet werden soll es einzelnen Gremien oder Institutionen vorbehalten sein Pferde züchten und verkaufen zu dürfen. Vorderhand sollen die Kirche und die Armee jeweils das Recht erhalten ein Gestüt zu errichten und in den Pferdehandel einzusteigen. Weitere Lizenzen sind fürs Erste nicht vorgesehen. Des Weiteren wird ein Mindestverkaufspreis pro Ross in Höhe von 2500 Franken (Preis in Goldunzen wird in Kürze festgelegt) vorgegeben. Dies soll sicherstellen dass der Besitz eines Pferdes ein exlusives Vergnügen bleibt welches sich für gewöhnlich nur die Reichen leisten können.
Um die Einzelheiten zur Zucht, Haltung und Verwendung von Pferden, Maultieren und Eseln zu regeln veranlasst der König folgende Ergänzungen an Abschnitt 3 der Magna Charta:
Abschnitt 3: Eigentumsrecht
Art. 12a: Kleine Haustiere
§ 1: Als kleine Haustiere gelten Hunde/Wölfe, Katzen.
§ 2: Eisengolems, Pferde, Maultiere und Esel gelten ebenfalls als Haustiere, diese unterliegen aber gesonderten Bestimmungen, siehe Art. 12b.
§ 3: Haustiere unterliegen nicht den gesetzlichen Bestimmungen zu Landwirtschaft.
§ 4: Gehaltene Haustiere gehören zum persönlichen Besitz des haltenden Bewohners.
§ 5: Jeder Bewohner des Königreiches darf maximal drei kleine Haustiere und zwei grosse Haustiere besitzen.
Artikel 12b: Grosse Haustiere
§ 1: Als grosse Haustiere gelten Eisen-Golems, Pferde, Maultiere und Esel.
§ 2: Knechten ist es verboten grosse Haustiere zu halten oder zu nutzen.
§ 3: Grosse Haustiere müssen so gehalten werden, dass sie nicht entfliehen können.
§4: Pferdezucht & Pferdehandel sind nur mit Königlicher Lizenz gestattet.
---
Daraus ergeben sich die folgenden rechtlichen Vorgaben:
1. Pferde, Maultiere, Esel gelten als grosse Haustiere, von denen man maximal 2 besitzen darf.
2. Knechte dürfen Pferde, Maultiere, Esel weder kaufen, noch besitzen, noch verwenden. Mindestens der Bürger-Titel ist erforderlich.
3. Zucht und Handel mit Pferden, Maultieren, Eseln ist nur denen gestattet, die eine ausdrückliche königliche Lizenz dafür haben.
Diese Bestimmungen erlangen unverzügliche Gültigkeit. den neuen Gesetzen zuwiderhandelnde Personen werden vor Gericht belangt und nach dem legitimen Rechte bestraft. Mit ehrerbietendem Gruss
Eine andere Frage... Ihr erwähntet dass nur Kirche und Armee das Recht haben, Pferde zu züchten. Gilt diese Erlaubnis nur für die Kirche Mirans oder auch für die anderen Orden?
Ich bin der Tod, ich bin das Ende, ich bin die Nacht. ( Die Dunklen Schriften, 1; 1 )
@sprengerbrian Theoretisch musst du es nur an einem Ort aufhalten, an dem es nicht entfliehen kann, wobei ein Pferd im Haus natürlich wenig Sinn ergibt und du es vielleicht umbauen kannst und einen kleinen Stall bauen kannst. @ aaronsixten01 Inzwischen ist das behoben und auf der ganzen Welt können Pferde wieder spawnen. @ Captain_Iglu97 Es ist nur denen erlaubt, Handel und Zucht mit Pferden zu betreiben, die eine fürstliche Lizenz dafür erhalten haben. Ich glaube im Moment haben nur das Kloster Mirans und die Königliche Armee eine solche erhalten.